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Diese Kategorie behandelt das Thema: Apotheke.

Sie finden hier aktuelle Informationen und Angebote zu Apotheke.

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Sollten Sie dort nicht Ihre gewünschten Informationen und Angebote finden, steht Ihnen unser Suchformular zur Verfügung.



Als Apotheke wird heute ein Ort bezeichnet, am Medikament e verkauft, geprüft & - zum kleinen Teil - hergestellt werden. Dieses Wort stammt aus dem Griechische Sprache|Griechischen , bedeutet wörtlich lediglich Abstellraum & wurde in Klöstern für den Raum (lat. gespr.: apotheca) benutzt, dieser zur Aufbewahrung von Heilkraut|Heilkräutern verwendet wurde. Gesetzlicher Auftrag dieser Apotheke ist dieses, die Arzneimittelversorgung dieser Bevölkerung sicher zu stellen. Deshalb darf die Apotheke lediglich von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden.

Da dieses sich b. Medikamenten um Waren besonderer Sorte handelt, die häufig Erklärung und Beratung im besonderem Ausmaß verlangen, dürfen sie lediglich binnen Apotheken und lediglich v. pharmazeutisch ausgebildetem Fachpersonal ( Apotheker , Apothekerassistenten (früher: Vorexaminierte), Pharmazie-Ingenieur oder Pharmazeutisch-Technische Assistenten ( PTA )) verkauft werden. Bedingungen bezüglich von dem Ortes gibt dieses zwischenzeitlich binnen Form dieser Versandapotheke.

Die Vorläufer der Apotheken waren in dem 8. Jahrhundert|8. u. 9. Jahrhundert ansässige Gewürzhändler in dem Vorderer Orient|Vorderen Orient .

Diese ersten Apotheken in Deutschland wurden von Kaufleuten, diese mit Heilkräutern & Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben.

1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. (Italien)|Friedrich II. das Edikt v. Salerno (ebenfalls Constitutiones oder Medizinalordnung ) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt & Apotheker . Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt v. Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.

Nach dieser Erlassung dieser Medizinalordnung v. 1241 entstanden städtische Apothekenordnungen, binnen denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf v. Arzneien gegründet werden dürfen.

Im Laufe des 14. Jahrhundert wandeln sich die Apotheker vom fliegenden Händler zum wohlhabenden Patrizier , dieser nicht nur Heilpflanze n, Gewürze u. Drogen verkauft, sondern ebenfalls selbst Arznei in dieser Offizin (lat. ''officina'') herstellt.

Später verlagert sich die Arzneimittelherstellung v. der Offizin ins Labor, & noch heute wird der Verkaufsraum einer Apotheke als Offizin bezeichnet.

Im 17. Jahrhundert|17. & 18. Jahrhundert entwickelten sich die deutschen Apotheken v. Ort dieser Arzneimittelherstellung bedingt durch das Wissen über die Chemie ebenfalls zu einem Ort dieser Arzneimittelerforschung. Vor allem in Berlin konzentrierte sich die pharmazeutisch-chemische Forschung & Lehre in Deutschland.

Durch die Errungenschaften dieser Pharmaindustrie beginnt Schluss von dem 19. Jahrhundert|19. & Anfang von dem 20. Jahrhundert s eine Umstellung dieser deutschen Apotheke. Anstatt Medikament selbst herzustellen, beschäftigt sich die Apotheke zunehmend m. dieser Prüfung dieser Qualität & Identität von Arzneimitteln & dieser Beratung rund um Medikament.

Nach Ende des 2. Weltkriegs wurde binnen Deutschland die Niederlassungsfreiheit für Apotheken eingeführt, dieses heißt, dass jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhängig vom Bedarf eröffnen darf. Durch die Arzneimittelpreisverordnung, die bisher einheitliche Arzneimittelpreise für ganz Deutschland festlegte, fand dieser Wettbewerb lediglich durch die Beratung dieser Kunden, aber teilweise ebenfalls durch die Gewährung v. sog. Zugaben statt.

In unserer Zeit hat sich die Apotheke oft zu einem leistungsfähigen und modernen Unternehmen gewandelt. In Deutschland versorgen ungefähr 21500 Apotheken an 365 Tagen im Jahr lückenlos die Bevölkerung m. Medikamenten. In Umfragen zur Kundenzufriedenheit belegen die deutschen Apotheken in der Regel vordere Plätze.


bild:Apothekensymbol_Solingen.jpg|thumb|früheres Apotheken-Gebäude in Solingen-Gräfrath Diese Apothekensymbole:
Dieser Apothekenmörser wird auch als Urgerät dieser Apotheke bezeichnet. Er diente zur Zerkleinerung von Gewürzen u. Drogen. Daneben gelten auch Waagensymbole u. die Aeskulap-Schlange binnen Verbindung m. dieser Apothekerschale als Wahrzeichen dieser Apotheken. Vor einer Vereinheitlichung hatten Apotheken oft das als Symbol, was sie im Namen führten (z.B. Adler-Apotheke). 1929/30 siegte binnen einem Wettbewerb dieser Fa. Verunda das von dieser Bauhaus-Schule inspirierte Drei-Löffel-Flasche-Symbol, das bis zu einem neuen Wettbewerb 1936 von etwa einem Drittel dieser Apotheken geführt wurde. Dann ließ Reichsapothekerführer Schmierer das Fraktur-A m. Man-Rune als neues Symbol für alle deutschen Apotheken einführen, obwohl diesen Wettbewerb das heute bekannte Logo gewonnen hatte, das aber immer noch nicht nordisch ausreichend schien. 1951 wurde schließlich die Rune durch Giftschale u. Schlange ersetzt u. gesetzlich vorgeschrieben. Dieses wird auch vom deutschen Apotheker Verbandes (DAV) geführt. Das angeblich einzige erhaltene Drei-Löffel-Symbol wird im Deutschen Apotheken-Museum im Heidelberger Schloß gezeigt. Die Nazi-Variante m. dieser Rune kann auch noch an einem früheren Apotheken-Gebäude binnen Solingen- Gräfrath besichtigt werden.

Heute ist die Apotheke mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen wie dem Arzneimittelgesetz (Deutschland)|Arzneimittelgesetz , der Apothekenbetriebsordnung & dem Sozialgesetzbuch unterworfen. Dies zwängt sie in ein enges Korsett, dieses wenig Spielraum für Preisverhandlungen & zusätzlichen Leistungen (z. B. Versand v. Arzneimitteln) lässt. Hauptaugenmerk der Apotheken sollte nach dem Selbstverständnis der Apotheker die unabhängige Beratung der Patienten respektive Kunden sein. Oftmals geraten aber der Zwang nach Umsatzsteigerung & der Wunsch, dieses Beste für den Kunden zu tun, miteinander in Konflikt. Die Aufforderung zu freiem Wettbewerb der Apotheken untereinander m. einer legitimen Verbilligung v. Medikament sehen viele Apotheker m. der Gefahr der schlechteren Beratung & eines schädlichen Mehrverbrauchs an Arzneimitteln für die Patienten verbunden.

Um diesem Problem zu begegnen, wurde die Preisbildung für verschreibungspflichtige Arznei zum 1. Januar 2004 auf einen Festaufschlag umgestellt. Zugleich lockerte der Gesetzgeber die Regelungen für Apotheken u. ließ das so genannte Mehrbesitzverbot wie ebenfalls das Versandverbot fallen. Seitdem gibt es zahlreiche Versand- u. Internetapotheken in Deutschland u. in dem nahen Ausland, z. B. in den Niederlanden oder in Tschechien . Nunmehr ist es dem Apotheker erlaubt, bis zu drei Filialapotheken zu besitzen. Ebenfalls der Arzneimittelversand wurde erleichtert. Die Preisbindung für freiverkäufliche Medikamente wurde aufgehoben.

Filialapotheke
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen Apotheker Filialapotheken gründen. Vor diesem Datum war dieses aufgrund vom Mehrbesitzverbotes nicht erlaubt. Diese Etablierung einer Filialapotheke erfolgt durch Kauf, Neugründung oder Pacht.
Folgende Bedingungen existieren:
* Jeder Apothekeninhaber kann bis zu 3 Filialapotheken etablieren (eingeschränkter Mehrbesitz).
* lediglich ein (Filial-) Apotheker m. einer Hauptapotheke, in dieser dieser selbst verantwortlich tätig ist, kann eine Filialapotheke gründen.
* Die Filialapotheken müssen in dem gleichen oder benachbarten Kreis (geographisch) liegen.
* Filialapotheken sind binnen sachlicher & personeller Hinsicht genauso auszustatten wie ebenfalls eine Vollapotheke.
* für die Filialen ist ein approbierter Apotheker als verantwortlicher Leiter der Apotheke zu benennen.
* für Filialapotheker gelten besondere Bedingungen bezüglich dieser Vertretung durch Pharmazeutisches Personal.

Abzugrenzen von Filialapotheken sind sogenannte Apotheken-Kooperationen. Die Kooperationen verfolgen in dem wesentlichen dieses Ziel gemeinsame Werbeaktionen zu initieren. Die teilnehmenden Apotheken bleiben dabei weitgehend selbstständig. Gesetzliche Bestimmungen über die Gesellschaftsform von Apotheken bleiben dabei unberührt. Dieser Apotheker bleibt dabei Freiberufler m. einem oder bis zu maximal 4 Gewerbebetrieben. Die derzeit (2005) bestehenden Apotheken-Kooperationen beschränken sich dabei auf gemeinsame Marketing Aktionen. Daneben existieren Bestrebungen, die Kompetenz als Kooperation auf den gemeinsamen Einkauf und die Partnerschaft m. Gesetzlichen Krankenkassen auszudehnen. Besonders weit entwickelt in Hinsicht auf Anzahl dieser Kooperationspartner und Partnerschaften ist derzeit (1. Quartal 2005) dieser Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) m. seiner Linda Apothekengruppe. Weitergehende Konzepte in Hinblick auf mögliche Franchise Konzepte werden derzeit in dieser Gesellschaftspolitischen Diskussion äußerst kritisch hinterfragt, da sie den Apotheker als Freiberufler m. seinem derzeitigen Gesundheitspolitschen Auftrag in Frage stellen könnten .

Versandapotheke
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland ausschließlich Apotheken erlaubt, diese grundsätzlich in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen einer Apotheke ohne Versandhandel erfüllen müssen. Darüberhinaus muss bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis auf Zulassung zum Versandhandel gestellt werden. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Versandhandel in Hinblick auf diese Räumlichkeiten der Apotheke keine Bedingung des Apothekenbetriebes vermuten läßt. Diese an dem Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Apotheke unterliegt allen in Deutschland geltenden gesetzlichen Bedingung hinsichtlich Sozialgesetzgebung, Apothekenrecht und Heilmittelwerberecht. Im Europäischen Ausland liegende Apotheken unterliegen dagegen nicht den in Deutschland geltenden Sozialgesetzen (SGB V). Ebenfalls diese Einhaltung v. werberechtlichen Beschränkungen können im Europäischen Ausland häufig nicht ausreichend eingeklagt werden. Aus grundsätzlichen Erwägungen war der Versandhandel v. Arzneimitteln in Deutschland bis 2003 ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot wurde erst Schluss der 1990er Jahre in dieses Apothekengesetz aufgenommen. Eine Klage v. Apotheken im Europäischen Ausland wurde Schluss 2003 zum Anlass genommen, den Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland für Apotheken ab 1. Januar 2004 freizugeben. Zwar stellte der Europäische Gerichtshof kurz darauf fest, dass eine Bedingung des Versandhandels zumindest v. verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat der EU rechtens sei, was jedoch diese generelle Aufhebung des Versandhandelverbotes für Arzneimttel in Deutschland nicht weiter beeinflusste.

Binnen neuerer Zeit wird dieser Arzneimittelversand aus dem außereuropäischen Ausland kritisch hinterfragt. Die Sicherstellung von binnen Deutschland und Europa geltenden Standards ist beim Internetversand unter Umständen nicht gewährleistet. Inwiefern geltendes Deutsches Arzneimittel- und Apothekenrecht ebenfalls auf Europäische Versender übertragbar ist, wird künftig vor dem Europäischen Gerichtshof zu entscheiden sein.

''Siehe auch:'' Apothekennotdienst , Medikament , Pharmazie , Gesundheitswesen

Weblinks

{{Wiktionary1|Apotheke}}
* http://www.abda.de/ABDA/index.html Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
* http://www.aponet.de/ Portal dieser Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
* http://www.adka.de/ Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V.
* http://www.pharmagate.ch/ Portal vom Schweizerischen Apothekervereins
* http://www.linda.de/ Marketingverein Deutscher Apotheker (MVDA)
* http://www.deutsches-apotheken-museum.de/ Deutsches Apothekenmuseum im Heidelberger Schloß

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